Rechtsprechung
VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09.MZ |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Chancengleichheit im Zusammenhang mit der Zuweisung von Sendezeiten für Wahlwerbung von Parteien vor Wahlen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Europawahl: ZDF-Wahlwerbespots rechtens
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zwei TV-Sendetermine für Europa-Wahlwerbung für kleine Partei angemessen
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Europawahl: ZDF-Wahlwerbespots rechtens
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kleine Partei hat keinen Anspruch auf dritte Sendezeit im TV für Europa-Wahlwerbung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Chancengleichheit bei Ausstrahlung von Wahlwerbspots muss entsprechend der Bedeutung der Parteien gewahrt werden - Europawahl: ZDF-Wahlwerbespots rechtens
Verfahrensgang
- VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09.MZ
- VG Mainz, 11.05.2009 - 4 L 521/09
Papierfundstellen
- afp 2009, 425
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 07.09.1993 - Bs III 333/93
Auszug aus VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09
Gewährleistet werden muss dabei allerdings, um auch das Interesse der Parteien an einer möglichst wirksamen Wahlwerbung zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, NJW 1994, S. 68), die Sehbeteiligung einer hinreichenden Anzahl wahlberechtigter Bürger. - BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
Auszug aus VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09
Kleinere Parteien, insbesondere Splittergruppen, dürfen dabei nicht genauso behandelt werden wie große, etablierte Parteien, weil damit der Wähler über die wahre Bedeutung und das parteipolitische Kräfteverhältnis getäuscht würde (BVerfGE 7, 99; 34, 160; 48, 271). - BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09
Kleinere Parteien, insbesondere Splittergruppen, dürfen dabei nicht genauso behandelt werden wie große, etablierte Parteien, weil damit der Wähler über die wahre Bedeutung und das parteipolitische Kräfteverhältnis getäuscht würde (BVerfGE 7, 99; 34, 160; 48, 271).
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09
Kleinere Parteien, insbesondere Splittergruppen, dürfen dabei nicht genauso behandelt werden wie große, etablierte Parteien, weil damit der Wähler über die wahre Bedeutung und das parteipolitische Kräfteverhältnis getäuscht würde (BVerfGE 7, 99; 34, 160; 48, 271). - BVerfG, 09.09.1993 - 2 BvR 1952/93
Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung wegen Ausstrahlung von Wahlwerbespots
Auszug aus VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09
Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass es einen "originären", nicht durch den Gleichheitssatz vermittelten verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einräumung von Sendezeiten nicht gibt (BVerfG, Beschluss vom 09. September 1993, NJW 1994, 40). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2005 - 2 B 11292/05
ZDF muss NPD keine Sendezeit für dritte Wahlwerbung zuteilen
Auszug aus VG Mainz, 07.05.2009 - 4 L 521/09
Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 13.September 2005, m.w.N., NVwZ 2006, 109 f) ausgeführt hat, gebietet dieser Grundsatz, jeder Partei möglichst gleiche Chancen im Wettbewerb um Wählerstimmen durch grundsätzlich gleiche Werbemöglichkeiten im Wahlkampf einzuräumen.
- VG Arnsberg, 26.03.2014 - 9 K 2001/12
Rechtmäßigkeit einer Wahl des Studierendenparlaments sowie der …
vgl. zur Wahlwerbung durch Sendezeiten: BVerfG, Beschluss vom 3. September 1957 - 2 BvR 7/57-, BVerfGE 7, 99; VG Mainz, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 4 L 521/09.MZ - juris, Rn. 4.VG Mainz, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 4 L 521/09.MZ -, a.a.O.